Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ließ sich die seit 1933 sukzessive auf Kriegsproduktion abgestellte und staatlich gelenkte Wirtschaftsordnung keineswegs auf die Erfordernisse der noch jungen Demokratie in den westlich kontrollierten Sektoren Deutschlands übertragen. Während die unter sowjetischer Verwaltung stehende Ostzone, gegen innere und äußere Widerstände zwar, dem Vorbild der UdSSR folgend zunehmend auf ein zentral gelenktes, seine Zielsetzungen in 5-Jahresplänen festsetzendes Wirtschaftssystem einschwenkte, beherrschte der Konsens zu einem marktwirtschaftlichen, aber auch soziale Absicherung garantierenden Wirtschaftssystem die Diskussionen der politischen Entscheidungsträger. Die Überlegungen aber, in welcher Weise und in welchem Umfang der Staat in die Autonomie des Marktes mittels wirtschaftspolitischer Entscheidungen eingreifen dürfe, waren so unterschiedlich wie kontrovers diskutiert.
Eine Einführung zur Sozialen Marktwirtschaft
Vor allem die Konzeptionen einer Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards, von 1949 bis 1963 erster Bundeswirtschaftsminister in Bonn, und die der Nationalökonomen Walter Eucken und Alfred Mueller-Armack sollten sich schlussendlich im Grundgesetz verankert durchsetzen. Deren Kernidee vom freien Individuum, das selbstbestimmt als Anbieter oder Nachfrager am Markt partizipiert, das es gilt zu schützen und gleichsam den Staat als Ordnungsgaranten dieser Idee verpflichtet, sozialen Ausgleich sicherzustellen, bestimmt auch heute noch die deutsche Wirtschaftspolitik.
Chancengleichheit herstellen – Monopolbildungen verhindern
Der Markt selbst stellt den Ausgleich von Angebot und Nachfrage über den Preis der Ware her, so der Grundgedanke der deutschen Wirtschaftsordnung. Anders formuliert: Ist eine Ware besonders begehrt, steigt deren Preis. Als unmittelbare Folgeerscheinung sinkt damit einhergehend zuerst die Nachfrage. Die Aussicht auf den hohen Gewinn wiederum setzt Anreize für weitere Anbieter, die Ware kostengünstiger herzustellen, um diese preiswerter am Markt zu platzieren. In der Folge sinkt der Kaufpreis für den Endverbraucher; und auch die notwendigen Produktionsmittel werden effizienter, weil kostensenkend, verwendet und weiter entwickelt. Dieser Mechanismus erhöht den Konsum, setzt aus sich selbst heraus Anreize zur Innovation und belohnt den, der selbstständig und eigenverantwortlich am Marktgeschehen teilnimmt. Die Bedingung dafür ist: Der Staat ermöglicht den offenen Zugang zum Markt und verhindert die Alleinstellung eines einzigen Anbieters, die sogenannte Monopolbildung.
Sozialen Ausgleich schaffen – sozialen Frieden sichern
Zwar darf der Staat die Freiheit des Marktes in seiner Entfaltung nicht einschränken, doch muss er andererseits die Versorgung all derjenigen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht am Marktgeschehen teilhaben können, ausreichend sicherstellen. Dazu bedient er sich aus Abgaben und Steuern der Marktteilnehmer, um soziale Leistungen an Hilfsbedürftige auszahlen zu können. Die Steuerlast belastet dabei den Erfolgreichen und begrenzt somit dessen Privatautonomie, garantiert ihm auf der Habenseite aber eine stabile Binnengesellschaft unter dem Leitbild: Je erfolgreicher die Wirtschaft, je niedriger die sozialpolitischen Ausgaben.